Und als Hinweis aus gegebenem Anlas (Ein Bekannter von mir hat deshalb vor rund 3 Wochen 2.500,-€ bezahlen müssen (nach Gerichtsverhandlung)) an alle:
Solche Screenshots von fremden Arbeiten (eine fremde Internetseite ist definitiv eine fremde Arbeit) ist unbedingt mit Quellennachweis zu versehen !
Genau genommen ist eine Erlabnis des Quelleninhabers erforderlich so fern nicht explizid auf der HP steht dass die Inhalte der Seite ohne Zustimmung weiterferwendetwerden dürfen.